Rechtsgebiete

Die Kanzlei bietet die erfahrene und fachkundige Interessenvertretung ausschließlich auf folgenden Rechtsgebieten an:

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Feldner ist in diesem Rechtsgebiet als Rechtsanwalt schon seit 2007 tätig und hat bereits im Jahr 2009 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht abgeschlossen. Seitdem bildet er sich jährlich -inzwischen mindestens 15 Stunden – auf diesem Rechtsgebiet fort.

Er vertritt -mandatsbezogen- sowohl Arbeitnehmer-, als auch Arbeitgeberinteressen.

Durch die beidseitige (Vorteil der Möglichkeit des Perspektivenwechsels) und langjährige Vertretungserfahrung ist eine fachkundige, interessengerechte und erfolgreiche Mandatsbearbeitung gewährleistet.

Der Tätigkeitsbereich der Kanzlei umfasst sowohl die außergerichliche Mandatsbearbeitung (Prüfung, Vorlagenerstellung, Kommunikation- und Verhandlungsführung mit dem Anspruchsgegner) als auch die komplette gerichtliche Vertretung und Interessendurchsetzung vor allen Arbeitsgerichten / Landesarbeitsgerichten bis inklusive zum Bundesarbeitsgericht.

Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis.

Bitte beachten Sie dringend!

Im Arbeitsrecht laufen oft kurze Fristen für die Anspruchsdurchsetzung, etwa bspw. die in der Regel 3-wöchige Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage oder etwaige tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen.

Bitte setzen Sie sich bei Bedarf daher schnellstmöglich mit der Kanzlei in Verbindung um nicht durch reinen Zeitablauf Rechtsansprüche zu verlieren!

Familienrecht

Dieses Rechtsgebiet, welches von Rechtsanwalt Felder schon seit 2007 bearbeitet wird umfasst Beratungen und Streitigkeiten aus Anlass der Beendigung einer nichtehelichen oder ehelichen Lebensgemeinschaft/Lebenspartnerschaft, aus Anlass einer beabsichtigten Scheidung nebst Angelegenheiten wie Kindes-, Trennungs- und nachehelichem Unterhalt. Auch die damit verbundene Vermögensauseinandersetzung wird davon umfasst, etwa in Form von Zugewinnausgleichsverfahren, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, Verteilung des Hausrates und Regelungen bezüglich der Ehewohnung.

Internetrecht

Umfasst werden Ansprüche aufgrund von im Internet abgeschlossenen Verträgen (Kauf-, Lieferverträge, eBay-Käufe, etc.) Themengebiete wie das des Urheberrechtsschutzes und der Verteidigung bei vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen (Abmahnung wegen Downloads von Musiktiteln, Filmen,…) gehören ebenfalls unter diese Begrifflichkeit.

Miet-, Leasing-, Pachtrecht

Beratungen und Vertretungen in Streitigkeiten im privaten und gewerblichen Miet-, Leasing- und Pachtrecht fallen unter dieses Rechtsgebiet. Auch hier vertritt die Kanzlei sowohl Vermieter als auch Mieter, Leasingnehmer und Leasinggeber und Verpächter und Pächter.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Feldner beginnt mit der Abfassung und Prüfung etwaiger Verträge und führt hin bis zur gerichtlichen Vertretung und Anspruchsdurchsetzung in Schadenersatz- und Räumungsprozessen, inklusive der zeitnahen Zwangsvollstreckung.

Strafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Feldner hat im Jahr 2010 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht abgeschlossen und bildet sich auf diesem Rechtsgebiet jährlich -inzwischen mindestens 15 Stunden- fort.

Die Vertretung in diesem Rechtsgebiet umfasst die Verteidigung von Privatpersonen sowie Unternehmen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.

Darunter fällt auch die Verteidigung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit, Straßenverkehrsgefährdung, Fahrlässige Körperverletzung und Fahrlässige Tötung, Geschwindigkeits- und Abstandsdelikte sowie andere vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten).

Die Kanzlei ist darüber hinaus bundesweit mit im Strafrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen verbunden und verfügt somit über ein wichtiges Netzwerk, welches eine optimale Mandatsbearbeitung garantiert. Eine langjährige, vertrauensvolle und fachlich versierte Kooperation besteht etwa mit der Kanzlei Gofferje aus Krefeld (www.kanzlei-gofferje.de).

Rechtsanwalt Feldner kann bei entsprechenden Tatvorwürfen für Sie auch -wenn möglich nach kurzer vorheriger Rücksprache- im Rahmen einer Pflichtverteidigung tätig werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang dabei
unbedingt noch den folgenden Tipp:

Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, an Ihrer eigenen Überführung bei zur Last gelegten Bußgeldtatbeständen und/oder Straftaten mitzuwirken.

Äußern Sie sich daher niemals ohne vorher Akteneinsicht durch Ihre anwaltliche Vertretung erhalten zu haben gegenüber den zuständigen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft,…) zu konkreten Vergehens- und/oder Strafvorwürfen.

Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch!

Halten Sie in jedem Falle vor einer über den Namen und die Anschrift hinausgehenden Aussage zu den erhobenen Vorwürfen Rücksprache mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!

Verkehrsrecht

Dieses Themengebiet umfasst sowohl die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen etwaige Unfallgegner (Fahrzeugführer, eigene und gegnerische Versicherungen), als auch die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und bei vorgeworfenen Verstößen und Straftaten im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis und dem Führerschein, auch vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten.

Bitte beachten Sie:

Sofern Ihnen bei einem Unfall kein Mitverschulden vorgeworfen werden kann, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Lassen Sie Ihre Ansprüche daher von einem Fachmann prüfen und realisieren!

Auch hier gilt:

Niemals zu erhobenen Vorwürfen von Seiten etwaiger Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft,..) ohne vorherige anwaltliche Kontaktaufnahme und Prüfung der Vorwürfe irgendwelche Stellungnahmen abgeben!

Zivil-, Vertrags- und Schadensersatzrecht

Umfasst hiervon werden die Bereiche des gesamten Zivilrechts, inklusive der Ansprüche aus Kauf-, Leasing-, Werk-, Dienstleistungsverträgen, aus Schenkungen, Bürgschaften, Nießbrauchsrechten und Grunddienstbarkeiten etc.

Forderungseinzug / Inkassotätigkeit

Sie haben einen säumigen Schuldner der sich mit der Zahlung in Verzug befindet? Kein Problem, kontaktieren Sie die Kanzlei und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Zunächst wird die rechtliche Ausgangssituation und nach Möglichkeit die Erfolgsprognose der Beitreibung zusammen besprochen.

Sofern eine Realisierung der Forderung von vorneherein keine bis verschwindend geringe Aussicht auf Erfolg verspricht, wird Sie RA Feldner darauf hinweisen und bei wirtschaftlicher Sinnlosigkeit auch zur Ausbuchung der Forderung als „verlorene Forderung“ raten.

Ihre Vorteil:
Die Angelegenheit wird von der Kanzlei ohne Zwischenschaltung Dritter bearbeitet, sprich die Mandatsbetreuung liegt von Beginn an in einer Hand.

Eine Weiterleitung der jeweiligen Akte für den Fall der gerichtlichen Beitreibung (wie etwa von Inkassounternehmen oft praktiziert) an externe Kanzleien mit einhergehender zeitlicher Verzögerung und Kommunikation über Dritte gibt es nicht.

Vor der Einleitung entsprechender Schritte werden Sie vorher informiert und somit stets über den aktuellen Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten.

Sozialrecht

Hier werden schon seit Jahren folgende ausschließlichen Themenbereiche bearbeitet:

Mandate bezüglich der Einordnung des Grades der Behinderung (GdB)

Mandate bezüglich einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente (EU-Rente)

Mandate, welche eine unzutreffende Pflegegradeinordnung zum Gegenstand haben.



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Dann melden Sie sich!

Wir freuen uns auf Sie!